1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Cream GmbH, Wiesenstraße 21 in Düsseldorf, (nachfolgend „Vermieterin“) gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit der Vermieterin hinsichtlich der auf der Website der Vermieterin dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes in Schriftform und beiderseitigem Einverständnis vereinbart.
1.2
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss
2.1
Die auf der Website der Vermieterin beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der Vermieterin dar, sondern dienen lediglich der Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2
Der Mieter kann das Angebot über das in die Website der Vermieterin integrierte Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die Mietdauer gewählt, die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen und deren Mietdauer ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per Email gegenüber der Vermieterin abgeben.
2.3
Die Vermieterin kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
– indem sie dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (bspw. Email) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
– indem sie dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Mieter maßgeblich ist.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die Vermieterin das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt die Bestellung als abgelehnt, mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4
Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5
Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular der Vermieterin wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von der Vermieterin gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (bspw. per Email oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die Vermieterin erfolgt nicht.
2.6
Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Bestellformular der Vermieterin kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Seine Eingaben kann der Mieter im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
2.7
Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
2.8
Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per Email und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm bei Bestellabwicklung angegebene Email-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der Vermieterin versandten Emails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der Vermieterin oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten, versandten Emails zugestellt und gelesen werden können.
2.9
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin.
3 Widerrufsrecht
3.1
Das Widerrufsrecht ist nach BGB § 312g Abs. 2 ausgeschlossen.
4 Überlassung der Mietsache
4.1
Die Überlassung der Mietsache erfolgt regelmäßig auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist, sofern nichts anderes vereinbart, die im Bestellprozess der Vermieterin angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
4.2
Es besteht, nach Absprache, auch die Möglichkeit, die Mietsache am Geschäftssitz der Vermieterin persönlich abzuholen. In diesem Fall beginnt der Mietzeitraum bei Übergabe und endet bei Rückgabe an demselben Ort.
4.3
Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an die Vermieterin zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass die Vermieterin ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.4
Der Hin- und Rückversand erfolgt durch ein von der Vermieterin festgelegtes Transportunternehmen. Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass die Anwesenheit bei Lieferung sichergestellt ist. Durch Abwesenheit evtl. entstehende Zusatzkosten hat der Mieter zu tragen.
4.5
Der Mieter oder die für den Mieter handelnde Person hat sich bei Übernahme des Mietgegenstandes ggfs. durch Vorlage eines gültigen Personalausweises gegenüber den für die Vermieterin handelnden Personen/Transportunternehmen auszuweisen und im Falle der Vertretung seine Bevollmächtigung nachzuweisen.
4.6
Kommt die Vermieterin bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen. Die von der Vermieterin zu leistende Entschädigung ist für jeden Miettag begrenzt auf maximal den Betrag des täglichen Mietpreises. Der Mieter kann nach Setzung einer angemessenen Frist zur Bereitstellung des Mietgegenstandes vom Vertrag zurücktreten, falls sich die Vermieterin zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet.
Die Vermieterin ist im Falle des Verzuges bei Übergabe berechtigt, dem Mieter zur Schadensbeseitigung einen vergleichbaren Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.
Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Vermieterin (insb. aufgrund höherer Gewalt) liegen und nicht schuldhaft von ihr verursacht wurden, ist die Vermieterin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Während der Zeit des Hindernisses kommt die Vermieterin nicht in Verzug. Der bereits bezahlte Mietpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.
5 Miete und Zahlungsbedingungen
5.1
Die auf der Website der Vermieterin angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Im Mietpreis enthalten ist die Miete für die Handtasche, evtl. Zubehör, die angebotene Versicherung, die Verpackung und der Rückversand. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website der Vermieterin gesondert angegeben.
5.2
Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung, sofern sie normale Gebrauchsspuren anbelangt.
5.3
Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4
Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
5.5
Nicht im Mietpreis enthalten sind Kosten für eventuell notwenige Reinigungen, Diebstahl, Verlust, auf grobe Fahrlässigkeit zurückgehende Beschädigung und/oder eine Bearbeitungspauschale oder Selbstbehalt bei Schadensfällen.
5.6
Hat der Mieter die auf grobe Fahrlässigkeit zurückgehende Beschädigung, den Verlust, den Untergang oder den Diebstahl des Mietgegenstandes, des Zubehörs und/oder der Verpackung zu vertreten, hat er der Vermieterin alle entstandenen Schäden, so etwa Reparaturkosten, Reinigungskosten, Wiederbeschaffungswert, Folgeschäden, wie z.B. Entsorgungskosten oder Mietausfall zu ersetzen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 500,- Euro erhoben. Als Enddatum des Mietvertrages gilt bei Verlust oder Diebstahl das Ende des Mietzeitraums. Wird ein abhanden gekommener Mietgegenstand wieder aufgefunden, kann die Vermieterin diesen nach ihrer Wahl wieder in Besitz nehmen und dem Mieter einen etwaig gezahlten Wiederbeschaffungswert, abzüglich eines etwaig eingetretenen Wertverlustes, zurückzahlen oder den Mietgegenstand verwerten und dem Mieter den Verwertungserlös, abzüglich etwaiger Kosten für die Verwertung, auszahlen.
6 Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Mieter ist ebenfalls berechtigt, die Mietsache von ihm ausgewählten Dritten zu überlassen. Dabei haftet der Mieter jedoch für jedes, aus dieser Überlassung entstehende, Risiko gegenüber der Vermieterin selber und vollumfänglich und ist ebenfalls für eine ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich.
6.2
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache gegen irgendeine Art von Gegenleistung selber zu vermieten.
6.3
Der Mieter ist verpflichtet, die Vermieterin über eingetretene oder drohende Schäden an dem Mietgegenstand unverzüglich in Textform, bei Gefahr im Verzug zusätzlich mündlich, zu informieren. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er der Vermieterin gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
6.4
Im Falle des Diebstahls/Verlustes des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich nach der Entdeckung bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Anschließend muss der Mieter der Vermieterin eine Kopie dieser Anzeige vorlegen.
7 Obliegenheiten des Mieters
7.1
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen der Vermieterin im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Veränderungen (weder optisch noch technisch) an dem Mietgegenstand dürfen ohne Zustimmung der Vermieterin nicht vorgenommen werden. Geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse, Überbeanspruchung und den Zugriff unbefugter Dritter sind zu treffen.
8 Änderungen an der Mietsache
8.1
Die Vermieterin ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder dem Diebstahl- oder Fälschungsschutz dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird.
8.2
Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden, schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen der Vermieterin den ursprünglichen Zustand wieder her.
9 Erhaltungspflicht der Vermieterin, Rechte des Mieters bei Mängeln
9.1
Die Vermieterin ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Der Vermieterin ist der hierzu erforderliche Zugang zur Mietsache zu gewähren.
9.2
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Schäden hin zu prüfen und festgestellte Mängel oder Schäden unverzüglich in Schrift- oder Textform anzuzeigen. Der Mieter hat der Vermieterin auftretende Mängel, Störungen oder Schäden während der Mietzeit unverzüglich anzuzeigen.
9.3
Die Behebung von nicht vom Mieter zu vertretenen Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist der Vermieterin ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Normale Gebrauchsspuren zählen nicht als Mangel. Mit Zustimmung des Mieters kann die Vermieterin die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
9.4
Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Vermieterin ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der Vermieterin verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
9.5
Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der Vermieterin Änderungen an der Mietsache vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für die Vermieterin unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
10 Haftung
10.1
Die verschuldensunabhängige Haftung der Vermieterin nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
10.2
Im Übrigen haftet die Vermieterin dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2.1
Die Vermieterin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2.2
Verletzt die Vermieterin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Mieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
10.2.3
Im Übrigen ist eine Haftung der Vermieterin ausgeschlossen.
10.2.4
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Vermieterin für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
11.1
Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
11.2
Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung der Mietsache, spätestens aber am im Vertrag vereinbarten Tag und endet am vertraglich vereinbarten Tag. Die Mietzeit verlängert sich jedoch um den Zeitraum, bis der Mietgegenstand beim Zustelldienstleister oder persönlich bei der Vermieterin abgegeben wurde. Sollte dem Mieter die Mietsache bereits vor Beginn des vertraglich vereinbarten Mietzeitraums zugehen, so beginnt der Mietzeitraum bereits zu diesem Zeitpunkt, jedoch ohne dass für diesen Zeitraum Mehrkosten für den Mieter entstehen. Des Weiteren hat der Mieter die vertraglich vereinbarte Miete für diesen Zeitraum zu entrichten. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche der Vermieterin bleiben unberührt.
11.3
Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Email).
12 Rückgabe der Mietsache
12.1
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter der Vermieterin die Mietsache in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand und mit sämtlichem, mitvermietetem Zubehör zurückzugeben. Eine zum Mietgegenstand gehörende Verpackung bleibt zur Gewährleistung der Qualität und des Schutzes des Mietgegenstandes bei dem Mieter und ist bei der Rückgabe des Mietgegenstandes mit zurückzugeben.
12.2
Die Rückgabe muss am vertraglich vereinbarten Tag bis spätestens 12.30 Uhr durch Einlieferung beim Transportdienstleister oder persönliche Übergabe an die Vermieterin erfolgen. Die rechtzeitige Einlieferung/Abgabe ist auf Verlangen nachzuweisen.
12.3
Wählt der Mieter den Transportdienstleister zur Rücksendung der Mietsache selber aus, so trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache und haftet für sie bis zum Eintreffen bei der Vermieterin, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12.4
Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, der Vermieterin für jeden Tag der Überschreitung einen Mietzins, entsprechend des Tagesmietpreises der jeweiligen Mietsache zu bezahlen. Des Weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- Euro fällig. Zusätzlich können Kosten durch entgangenen Gewinn entstehen, wenn dadurch eine Weitervermietung an einen anderen Mieter nicht möglich ist bzw. sich verspätet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich die Vermieterin ausdrücklich vor.
12.5
Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand wie bei Übernahme in verpacktem Zustand einschließlich zugehörigen Unterlagen und mitvermietetem Zubehör, bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückzusenden oder zu geben. Hierfür ist der beigefügte Retourenschein zu verwenden. Der Mieter muss den Einlieferungsbeleg als Nachweis der Erfüllung vertraglicher Pflichten sorgfältig aufbewahren. Der Mieter darf die Mietsache nicht ohne vorherige Abstimmung mit der Vermieterin in einer anderen Art und Weise, als unter Verwendung des beigefügten Retourenscheins und des von der Vermieterin ausgewählten Transportdienstes, zurückgeben.
12.6
Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter befreit ihn nicht von der Pflicht, den Mietpreis bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit zu zahlen.
13 Anwendbares Recht
13.1
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.2
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
14 Alternative Streitbeilegung
14.1
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. 14.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.